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Ingenieurbüro

Juhrig

AKTUELLER ÜBERBLICK DER FÖRDERPROGRAMME

 

Es ist leider nicht möglich bei den oft wechselnden Förderprogrammen unsere Website immer aktuell zu halten.

Gerne erteilen wir Ihnen telefonisch eine Auskunft! Oder unter www.bafa.de bzw. www.kfw.de informieren!

Es gibt Änderungen bei der Förderung neuer Heizungen max. 30.000 € für die erste Wohneinheit. Bei MFH folgt dann eine Staffelung nach Anzahl der Wohneinheiten.

Zusätzlich können ohne individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) 30.000 € für energetische Einzelmaßnahmen gefördert werden / mit einen iSFP sind es 60.000 €.

Der Zuschuß auf Maßnahmen an der Gebäudehülle, Lüftungsanlagen und für Heizungsoptimierung (Altheizung max. 20 Jahre) beträgt 15% - mit iSFP +5%.

Heizungssanierungen unterschiedliche Förderrquoten, hier ein Auszug:

Luftwärmepumpen 25% / mit natürl. Kältemittel 30%

Erdwärmepumpe 30%

Pelletskessel 10%

Solarthermie 25%

zusätzlich ist ein Klimabonus von 20% für Ölheizungen bzw. Erdgasheizungen, Speicherheizungen, etc. die älter als 20 Jahre sind, möglich.

 

Energetische Baubegleitung wird mit 50% gefördert: Ein/Zweifamilienhäuser max. 5000 € pro WE; ab 3 WE werden 2000 € gefördert, gedeckelt auf 10.000 €.

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